Behandlungskosten / Krankenkasse
Grundsätzlich sind Heilpraktiker frei in der Gestaltung Ihrer Honorare.
Die Kosten einer Behandlung/Beratung richten sich nach dem Zeitaufwand und den erbrachten Leistungen.
Ganz gleich ob sich mich persönlich oder via Video oder telefonisch treffen.
Mein Honorar beträgt 90,00 € pro Stunde.
In der Regel dauert eine Beratung / Behandlung 1 - 1 ½ Stunden. Sollte die Beratung / Behandlung länger als eine Stunde dauern, wird jeweils die nächste angefangene ¼ Stunde anteilig berechnet.
Das Honorar ist sofort nach der Behandlung bar gegen Quittung oder per EC-bzw. Kreditkarte zu bezahlen.
Mein Honoraranspruch als Heilpraktikerin gegenüber Ihnen als Patienten/der Patientin besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen.
Privatversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen erstatten jeweils auf der Grundlage des von Ihnen, also dem Patienten/der Patientin abgeschlossenen Vertrages. Hierin können die Leistungen von Heilpraktikern enthalten sein. Sie richten sich in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welche dann ganz oder teilweise übernommen werden.
Meine Abrechnung erfolgt nach dem Regel-Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. (Stand: 1985, Neuauflage 01.01.2002 GebüH). Gemäß des tatsächlichen Behandlungsaufwands werden manche Gebührenziffern ggf. mehrfach angesetzt (2,5- oder 3,5-facher Satz).
Private Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) erstatten in der Regel nur den 1-fachen Satz des GebüH.
Kinesiologie und andere energetische Therapien haben keine eigene Gebührenziffer. Von manchen Versicherungen werden Analog-Ziffern akzeptiert.
Bitte erkundigen Sie sich selbst bei Ihrer Krankenversicherung bzgl. einer Erstattung.

