Behandlungskosten / Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Heilpraktikerleistungen, private Versicherungen oft nur teilweise.
Heilpraktiker sind in der Gestaltung ihrer Honorare grundsätzlich frei. Die Kosten einer Behandlung / Beratung richten sich nach dem Zeitaufwand und den erbrachten Leistungen. Ganz gleich ob sich mich persönlich oder via Video oder telefonisch treffen.
Aktuell beträgt mein Honorar 100,00 EUR pro Stunde.
In der Regel dauert eine Beratung / Behandlung 1 - 1 ½ Stunden.
Sollte die Beratung / Behandlung länger als eine Stunde dauern, wird jeweils die nächste angefangene ¼ Stunde anteilig berechnet.
Das Honorar ist sofort nach der Behandlung bar gegen Quittung oder per EC-Karte zu bezahlen.
Erstattung durch Krankenkassen
Der Honoraranspruch der Heilpraktikerin gegenüber dem Patienten/der Patientin besteht unabhängig von jeglicher Krankenversicherungsleistung und/oder -Beihilfeleistung in voller Höhe.
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten grundsätzlich keine Heilpraktikerleistungen.
Privatversicherungen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen erstatten jeweils auf der Grundlage des mit dem Patienten/der Patientin abgeschlossenen Vertrages. Hierin können die Leistungen des Heilpraktikers enthalten sein. Sie richten sich in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), welche dann ganz oder teilweise übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach dem Regel-Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker. (Stand: 1985, Neuauflage 01.01.2002 GebüH).
Eine Abrechnung nach dem Standard- oder Basistarif ist nicht möglich.
Gemäß des tatsächlichen Behandlungsaufwands werden manche Gebührenziffern ggf. mehrfach angesetzt (2,5- oder 3,5-facher Satz).
Private Krankenkassen (dazu zählen auch Zusatzversicherungen) erstatten in der Regel nur den 1-fachen Satz des GebüH.
Kinesiologie und andere energetische Therapien haben keine eigene Gebührenziffer. Von manchen Versicherungen werden Analog-Ziffern akzeptiert.
Es obliegt dem Patienten/der Patientin sich bei seiner/ihrer Krankenversicherung bzgl. Erstattung zu erkundigen.

